Schulungen für das bloXedia cms

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Schulungskonzept bloXedia

Grundlagen

Experten

Schulungskonzept

Der Verein “Arbeitsgemeinschaft Deutsche Saxophonisten” (e.V.) mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er versteht sich als Vertreter in Deutschland lebender und / in Deutschland ausgebildeter Saxophonst*innen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere die Entwicklung des Saxophons als Solo- und Kammermusikinstrument. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  1. Förderung begabter Nachwuchskräfte, Förderung der instrumentalen Ausbildung, Durchführung musikalischer Veranstaltungen (u.a. Gustav-Bumcke-Wettbewerb)
  2. Durchführung von Seminaren, Arbeitstagungen und Workshops
  3. Veranlassung bzw. Vermittlung von Kompositionsaufträgen
  4. Publikation von Schulwerken und sonstiger Fachliteratur
  5. Presse- und sonstige Informationsarbeit zur Förderung junger Nachwuchsinstrumentalist*innen, Förderung der musikalisch gesellschaftlichen Persönlichkeitsentwicklung junger Nachwuchskräfte im Rahmen eines aktiven Vereinslebens
  6. Mitgliederwerbung, -Betreuung, Promotion Die Organisation und Durchführung der Fördermaßnahmen obliegt dem Vorstand.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und gilt daher als Idealverein. Die Abzugsfähigkeit von Spenden, die dem Verein zugewendet werden, richtet sich nach den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgenommen hiervon sind angemessene Beträge zur Abgeltung besonderer Dienstleistungen und Aufwandsentschädigungen für Aufwendungen durch Mitglieder, insbesondere auch durch den erweiterten Vorstand, welche üblicherweise sonst nur von Dritten für den Verein erledigt werden könnten bzw. über den üblichen Aufgabenkreis des erweiterten Vereinsvorstands hinausgehen, sowie die Überlassung von vereinseigenen Vermögensgegenständen an Mitglieder wie z.B. Notenmaterial, Instrumenten, Promotion, Inseratsschaltungen, Plakataktionen für Veranstaltungen, Überlassung von Räumlichkeiten zur vorübergehenden Nutzung in Erfüllung der Zielsetzungen der ARDESA e.V. Über Art und Weise und Höhe solcher Vergütungen, Aufwandsentschädigungen entscheidet der Vorstand.